Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemein:
Die Paragliding Jungfrau GmbH überträgt die Ausführung aller Aktivitäten auf andere Leistungserbringer/Veranstalter. Diese werden in der Folge Veranstalter genannt. Paragliding Jungfrau ist lediglich für die Vermittlung der Aktivitäten, teilwiese für die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur, teilwiese für den Betrieb der Logistik und für das Inkasso für Dritte zuständig.
1. Vertragsabschluss
Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei Paragliding Jungfrau oder einer ihrer Verkaufsstellen getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und der Veranstalterin ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der Veranstalterin.
2. Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
3. Preise
Die jeweils gültigen Preise können den aktuellen Ausschreibungen von Paragliding Jungfrau entnommen werden. Die Preise im Prospekt verstehen sich pro Person in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden
Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit der Veranstalterin und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Billette, Tickets, Gutscheine, etc.) beizulegen.
Bei einer Annullierung werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:
48 Stunden vor der Aktivität oder Nichterscheinen: 100%
Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer. Diesbezüglich allenfalls anfallende Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtem Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung, sind durch den Kunden zu tragen
5. Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die Veranstaltung kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 4. Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. Veranstaltungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung.
6. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.
Minderjährige oder entmündigte Teilnehmer benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters.
Der Teilnehmer erlaubt die Nutzung von ihm von der Veranstalterin erstelltem Bild- und Videomaterial für Werbe- und Promotionszwecke.
7. Versicherung
Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.
Die Teilnehmer eines Gleitschirmflugs sind durch den Piloten mit einer Unfallversicherung mit einem auf die Schweiz beschränkten Geltungsbereich und mit einer maximalen Deckungssumme von CHF 100 000.- versichert. Leistungen aus dieser Unfallversicherung können beansprucht werden, nachdem die Leistungen einer allfällig vorhandenen Unfallversicherung des Passagiers vollständig ausgeschöpft sind. Eine Leistungspflicht des Piloten für Ansprüche aus den Folgen eines Unfalls bestehen nur im Rahmen der versicherten Leistungen und nur bis zur versicherten Deckungslimite.
8. Beanstandungen
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Veranstalter schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Die Veranstalterin bzw. der Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Die Veranstalterin bzw. der Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei Paragliding Jungfrau, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung der Veranstalterin bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei Paragliding Jungfrau verwirken sämtliche Ansprüche.
9. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen Paragliding Jungfrau, die Veranstalterin oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Veranstalterin ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt die Veranstalterin berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet die Veranstalterin für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers, höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.
Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.
Haftung Gleitschirmflug:
Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Gleitschirmflug mit Risiken verbunden ist. Es kann bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Windeinflüssen nicht ausgeschlossen werden. Die Haftung von Paragliding Jungfrau und des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Gleitschirmfluges entstanden sind, wird ausdrücklich wegbedungen. Für den Fall, dass aus rechtlichen Gründen ein Haftungsausschluss nicht möglich sein sollte, so hat der Pilot eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5’000’000.- abgeschlossen. In solchen Fällen wird die Haftung des Piloten auf maximal diesen Betrag beschränkt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Interlaken. Kunden aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich für allfällige Streitigkeiten auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder die Paragliding Jungfrau GmbH noch der Veranstalter auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen. Die Veranstalterin ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
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