Corona Schutzkonzept

Corona Schutzkonzept

Paragliding Jungfrau GmbH

Schutzkonzept für organisierte Flüge ab 31. Mai 2021

Version: 31.05.2021
Ersteller: Adrian Roth

Neue Rahmenbedingungen

Der Bund hat per 31. Mai 2021 neue Minimalvorschriften erlassen. Die Kantone können schärfere Vorschriften erlassen. Was genau vor Ort gilt, muss auf der Webseite des Kantons verifiziert werden. Die Vorschriften des Transporteuers (Bergbahn, Bustransport etc.) sind natürlich ebenfalls einzuhalten, wie auch die bisherigen Corona-Massnahmen (u.a. Abstand- und Hygienevorschriften). Beim Bustransport gibt es keine besondere Einschränkung der Personenzahl. Die nachfolgenden Informationen beruhen auf unserer Interpretation der Bundesvorschriften. Wir prüfen diese Interpretation mit unserer Aufsichtsbehörde und melden uns, falls sie nicht korrekt sind.

Folgende Grundsätze müssen zwingend eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei teilnehmen

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT teilnehmen. Sie bleiben zu Hause und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Maximale Gruppengrösse, Abstand halten

Der Corona-Beauftragte sorgt dafür, dass die oben erwähnten Regeln zur Gruppengrösse und Abstand halten eingehalten werden.

3. Maske tragen und gründlich Hände waschen

Maske tragen und Händewaschen spielen eine entscheidende Rolle. Wer eine Maske trägt und seine Hände vor und nach der Aktivität gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. Bei Biplaceflügen ist keine Maske zu tragen, wenn ein Pilot pro Tag mit maximal 3 verschiedenen Passagieren fliegt. Sind es mehr als 3 Passagiere pro Tag, ist immer eine Maske zu tragen. Nicht dazu gezählt werden jedoch Passagiere mit Jahrgang 2001 und jünger. Bei Flügen mit diesen Passagieren ist nie eine Maske notwendig.

4. Bestimmung Corona-Beauftragte/r

Jeder Organisator / jede Organisation, welche die Wiederaufnahme der Aktivität plant, muss eine/n Corona- Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserer Organisation ist dies Adrian Roth.
Tel. +41 79 77 99 000 oder tandem@paragliding-jungfrau.ch

5. Kantonale Regeln und andere Schutzkonzepte

Die strengeren kantonalen Regeln ebenfalls einzuhalten. Beim Transport zum Startplatz gilt das Schutzkonzept des Transporteurs resp. des jeweiligen Branchenverbandes.

Umsetzung

Die anwesenden Personen werden über die geltenden Massnahmen orientiert, insbesondere über die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske und die Abläufe vor Ort. Allen Personen ist möglich, sich regelmässig die Hände zu reinigen. Alle Kontaktflächen werden regelmässig gereinigt. Es sind genügend Abfalleimer bereitgestellt.

Grindelwald, 31.05.2021 Paragliding Jungfrau GmbH