Corona Schutzkonzept
Paragliding Jungfrau GmbH
Schutzkonzept für organisierte Flüge ab 6. Juni 2020
Version: 06.06.2020
Ersteller: Adrian Roth
Neue Rahmenbedingungen
Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von spezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Alle Hängegleiter-Aktivitäten sind mitgemeint. Der Bund schreibt vor: Bei Aktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, ist der Betrieb so zu gestalten, dass er ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfindet mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen. Bei wechselnden Gruppen (bspw. bei Biplaceflügen) empfiehlt der Bund dringend, eine Schutzmasken zu tragen.
Folgende fünf Grundsätze müssen zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei teilnehmen
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Treffpunkt, beim Briefing und Debriefing, nach dem Ende der Aktivität, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Nur wenn es unvermeidlich ist, ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig (Hilfe beim Anpassen von neuem Material, Startcheck von Nicht-Brevetierten, Biplaceflüge, Acro: Boot-Rettung). Beim Transport zum Startplatz gilt das Schutzkonzept des Transporteurs resp. des jeweiligen Branchenverbandes.
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach der Aktivität gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt die Organisation / der Organisator für sämtliche Aktivitäten Präsenzlisten. Die Person, die die Aktivität leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist freigestellt.
5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r
Jeder Organisator / jede Organisation, welche die Wiederaufnahme der Aktivität plant, muss eine/n Corona- Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserer Organisation ist dies Adrian Roth.
Tel. +41 79 77 99 000 oder tandem@paragliding-jungfrau.ch)